Van Hove & Harms

Die Fahrschule

Deine Ansprechpartner

Die Fahrschule

Die Fahrschule van Hove und Harms gibt es schon seit 1985 – und seit Januar 2026 führen Lena und Jens von der Linde sie in neuer Hand weiter.

Für Dich heißt das: Gleiche Erfahrung, aber mit frischem Wind und einem Team, das Dich entspannt und sicher durch deinen Führerschein begleitet.

Fahrlehrerin Lena van der Linde

Lena
van der Linde

Fahrlehrer Jens van der Linde

Jens
van der Linde

Fahrlehrer Erik Harms

Erik
Harms

Fahrlehrer Edgar Siebelds

Edgar
Siebelds

Fahrlehrerin Susanne Hoenscheidt

Susanne
Hönscheidt

Fahrlehrer Frank Olthoff

Frank
Olthoff

Fahrlehreranwaerter Julian Rump

Julian Rump

Führerschein-
klassen
im Überblick

Bist Du dir noch unsicher, welche Führerscheinklasse für Dich die Richtige ist oder Du hast Fragen zum Mindestalter, zu den Voraussetzungen oder den eingeschlossenen Klassen? Dann erfahre hier alles Wesentliche zum Start in Deine Führerscheinausbildung.

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

125 cm3 mit Autoführerschein
Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht. Es ist keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich!

Mindestalter: 25 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Voraussetzung: Fahrerfahrung von mind. 5 Jahren – Klasse B (PKW-Führerschein)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

Einfach & digital

Führerschein
anmelden

Mit der MAXI Online-Anmeldung kannst Du Dich jederzeit online für Deinen Führerschein anmelden.
MAXI führt Dich Schritt für Schritt durch den gesamten Anmeldeprozess.

Selbstverständlich kannst Du Dich auch jederzeit persönlich während unserer Bürozeiten anmelden.

Häufig gestellte Fragen

Eine Antwort auf uns häufig gestellte Fragen findest Du unter folgenden Reitern.

Sollte Deine Frage hierbei noch nicht vertreten sein, kannst Du uns gerne eine Mail schreiben und wir werden uns mit einer entsprechenden Antwort zurückmelden. 

Wo kann ich mich anmelden?
Du kannst Dich jeweils an unseren Standorten  jeweils zu den Bürozeiten anmelden

Wie alt muss ich sein?
Grundsätzlich musst Du das Mindestalter erreicht haben. Ist Dein Ausbildungsziel die Klasse B oder BF 17, kannst Du Dich bereits 3 bis 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters anmelden.

Was muss ich mitbringen?
Bitte bringe Deinen gültigen Personalausweis mit, ein biometrisches Lichtbild, einen Sehtest und eine Bescheinigung über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses. Diese Unterlagen solltest Du schnellstmöglich nach Deiner Anmeldung bei uns einreichen.

Was ist Begleitendes Fahren?
Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) wirst Du beim Autofahren durch eine erfahrene Begleitperson unterstützt.  Bis zu zwölf Monate lang kannst Du so zusätzlich üben und umfassend Fahrerfahrung sammeln, bevor Du nach dem 18. Geburtstag dann mit deutlich geringerem Risiko allein ans Steuer gehst.

Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Wenn Du von der maximalen Begleitdauer profitieren willst, solltest Du Dich darum zum frühestmöglichen Zeitpunkt, mit 16,5 Jahren, dafür anmelden und mit der Fahrschule beginnen. Dann bleibt Dir auch mehr Zeit für Schule, Ausbildung und Freizeit.

Welche Bedingungen muss die Begleitperson erfüllen?
Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 kann werden, wer 30 Jahre oder älter ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und  nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Der Fahrschüler-Unfallschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung während der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Fahrschule. Da Fahranfänger in einer besonders lernintensiven und damit auch unfallanfälligen Phase stehen, stellt sich häufig die Frage, welcher Versicherungsschutz im Ernstfall greift und welche Leistungen abgedeckt sind.

Weitere Infos findest Du hier.